Der Booster für Gewerbetreibende: 75 Prozent Abschreibung im ersten Jahr!
Im Rahmen des sogenannten „Investitions-Booster für E-Mobilität“ hat die Bundesregierung eine neue Sonderabschreibung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (keine Plug-In-Hybride) beschlossen.
Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen aufgenommen werden, gilt:
- 75 % Abschreibung bereits im ersten Jahr
- Weitere Abschreibung in fallenden Raten über 5 Jahre (10 % / 5 % / 5 % / 3 % / 2 %)
- Liquiditätsvorteil für Ihr Unternehmen: Hohe Abschreibung im Erstjahr = sofortige steuerliche Entlastung.
Wir beraten Sie gern zu den infrage kommenden Fahrzeugen.



* Gilt nur für Gewerbetreibende und nur für berechtigte Fahrzeuge. Der Investitions-Bosoter für E-Mobilität ist eine gesetzliche Regelung, kein Angebot des Autohauses oder Fahrzeugherstellers!